Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassenwart, dem ersten Schriftwart und dem ersten Sport- und Hegewart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Ihre Vollmacht erstreckt sich nur auf Rechtsgeschäfte, die der ihnen zugewiesene Geschäftsbereich mit sich bringt.