Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich verpflichten, sind vom Präsidenten und einem Vizepräsidenten zu unterschreiben.