Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Verantwortlichen für Kultur und Soziales, dem Kassenwart und dem Kassenprüfer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein.
Der stellvertretende Vorsitzende und der Geschäftsführer vertreten jeweils mit einem weiteren Vorstandsmitglied.