| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorsitzende ist einzelvertretungsberechtigt.
Für Rechtshandlungen mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.000,00 DM bzw. 500,00 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |