Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden (Präsidenten), zwei stellvertretenden Vorsitzenden (Vizepräsidenten) und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.