Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Einzelne Rechtsgeschäfte oder laufende Verträge (Dauerschuldverhältnis), die einen Betrag von 500 Euro überschreiten, bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden Vorstandes.