Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied oder drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Anmeldungen zum Vereinsregister kann der Vorsitzende allein vornehmen.