Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden/Schriftführer, dem Schatzmeister und bis zu vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Konto-Verfügungen müssen Schatzmeister und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied zeichnen.