Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu fünf weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Wirkungskreis: Personalangelegenheiten einschl. Abschluss und Kündigung von Arbeitsverträgen, Sachausstattung der Geschäftsstelle, Abschluss von Verträgen im Rahmen der laufenden Geschäfte, Einwerbung von Fördermitteln, Buchführung