Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Bundesvorsitzenden, zwei Stellvertretern und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Volumen von mehr als DM 3.000,-- müssen jeweils zwei Vorstandsmitglieder zusammenwirken.