Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Vertreter für Öffentlichkeitsarbeit, dem stellvertretenden Vertreter für Öffentlichkeitsarbeit, dem Kassenführer, dem stellvertretenden Kassenführer, dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.