Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für Rechtshandlungen, die den Verein mit mehr als DM 1.000,00 verpflichten würden, ist die vorherige Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig.