Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem geschäftsführenden Vorstandsmitglied sowie zwei bis vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.