Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und vier Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Präsident ist einzelvertretungsberechtigt.
Urkunden, die den Verein vermögensrechtlich verpflichten, müssen zwei Unterschriften tragen. Zeichnungsberechtigt sind der Präsident, die Vizepräsidenten und der Hauptgeschäftsführer.