Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Mitgliederversammlung obliegt die Beschlussfassung über Wertverschiebungen zu Gunsten oder zu Ungunsten des Vereins ab 50.000,-- DM im Einzelfall.