Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte, die den Betrag von 2.000 EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.