Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten und vier Vizepräsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Präsident wird nötigenfalls vertreten von den anderen Vorstandsmitgliedern.