| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Sprechern, dem Kassenwart, dem Schriftführer und mindestens zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch drei Vorstandsmitglieder, darunter ein Sprecher, gemeinschaftlich vertreten. |