besteht aus bis zu sieben Mitgliedern: dem Präsidenten (ersten Vorsitzenden), dem Vizepräsidenten ( dem zweiten Vorsitzenden), dem Schatzmeister und bis zu vier Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.Dabei muss einer der beiden der Präsident, der Vizepräsident oder der Schatzmeister sein.
Die Aufnahme von Krediten bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung.