Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Kassenverfügungen des Schatzmeisters werden vom Vorsitzenden mitunterzeichnet, sofern sie die Summe von Euro 5.000,-- übersteigen.