Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, einem Schriftführer, einem Schatzmeister und bis zu drei Beisitzern.
Weiterhin gehört dem Vorstand der Präsident der Universität der Künste Berlin an.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.