Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten/der Präsidentin und den Stellvertretern/Stellvertreterinnen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten/die Präsidentin allein und im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch einen seiner/ihrer Stellvertreter/innen.