| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden und dem vierten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten. |