| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Über Konten des Vereins kann nur der Vorsitzende oder der Stellvertreter mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam verfügen. |