Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei gewählten und zwei von der Ev. Kirchengemeinde Heilig Kreuz - Passion benannten Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter mindestens der Vorsitzende oder der Stellvertreter, gemeinschaftlich vertreten.