Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei Personen, dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (ersten Stellvertreter) und dem dritten Vorsitzenden (zweiten Stellvertreter).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.