Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, von denen eines das Amt des Vorsitzenden und eines das Amt des Schatzmeisters wahrnimmt.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Wirkungskreis: Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle; vertretungsbefugt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Präsidiumsmitglied
Wirkungskreis: Führung der laufenden Geschäfte der Geschäftsstelle, vertretungsbefugt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Präsidiumsmitglied.