Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem stellvertretenden Schriftführer, dem Schatzmeister, dem Veranstaltungsleiter, dem Vertreter für Öffentlichkeitsarbeit und dem ersten Imam.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.