Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Sport- und Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch den zweiten Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied.