Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Geschäftsführer.
Bei Rechtsgeschäften, die den Verein bis zu einem Betrag oder Geldwert von 50.000,00 EUR verpflichten, wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei darüberhinausgehenden Gegenständen wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Dauerschuldverhältnissen gilt die Betragsgrenze von 50.000,00 EUR für die ordentliche Laufzeit des Vertrages.