Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle drei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Soweit bei einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung des Vereins Kosten von mehr als 300.- DM anfallen oder zu erwarten sind, bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung durch die Mitglieder des Vereins.