Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und bis zu fünf Geschäftsführern.
Der Vorsitzende und der zweite Vorsitzende sind einzelvertretungsberechtigt.
Die Geschäftsführer sind nur zusammen mit dem Vorsitzenden oder dem zweiten Vorsitzenden zur Vertretung berechtigt.