Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, gleichzeitig Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Finanzbeauftragten und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.