Dem Verein wurde durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13.02.2003 die Rechtsfähigkeit entzogen, da der Verein weniger als drei Mitglieder hat.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei bis fünf Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Für Grundstücksverträge ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.