Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der erste Vorsitzende oder der zweite Vorsitzende, gemeinschaftlich vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstands ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 3.000,- DM die Zustimmung von mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern erforderlich ist.