Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei natürlichen Personen: dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem dritten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Bei Rechtsgeschäften mit einem Wert von mehr als 3.000,00 DM bedarf es der Zustimmung des Beirats.