Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus sieben Mitgliedern: dem Vorsitzenden, drei gleichberechtigten Stellvertretern, dem Kassenwart und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder ein Stellvertreter, gemeinschaftlich vertreten. Andernfalls können nur drei Vorstandsmitglieder den Verein vertreten.