Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem ersten Kassierer und dem ersten Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten und zweiten Vorsitzenden gemeinsam oder durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.