Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB kann aus bis zu drei Mitgliedern bestehen. Sind mehrere Mitglieder bestellt, so besteht der Vorstand aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, der auch Stellvertreter des Vorsitzenden ist, und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein.