Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden (stellvertretendem Vorsitzenden) und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Für die Entscheidung über Einzelfördermaßnahmen von über 750,- Euro bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung.