Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch alle Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes wird mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von DM 3.000,00 für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von den geschäftsführenden Vorsitzenden, sondern auch von dem Kassenwart und dem Schriftführer zu unterzeichnen sind.