Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Entscheidungen, die eine Verbindlichkeit von EURO 5.000,-- per anno oder mehr begründen, bedürfen der Zustimmung der Mehrheit des Vorstandes.