Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern, darunter der Vorsitzende, der Schriftführer, der zugleich Stellvertreter des Vorsitzenden ist und der Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Schriftführer.