Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und vier weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Schatzmeister, gemeinschaftlich vertreten.