Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden als dessen Stellvertreter, dem Schatzmeister, der weiterer stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.