Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus höchstens sieben Mitgliedern: dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und weiteren Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter.