Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Für den Abschluss von Rechtsgeschäften mit einem Volumen von mehr als 3.000,00 DM müssen jeweils zwei Vorstandsmitglieder zusammenwirken (Gesamtvertretungsberechtigung).