Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kassierer und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der Vorsitzende und/oder der stellvertretende Vorsitzende.