Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Kassierer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Vertragsabschlüsse, die den Verein zu einer Leistung im Werte von mehr als 750,-- DM verpflichten, insbesondere Veräußerungen oder Belastungen von Grund und Boden oder sonstigem Vereinseigentum bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.