Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 10.000,00 DM bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Für Rechtsgeschäfte bis zu einem Wert von 10.000,00 EUR besitzen der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende Alleinvertretungsmacht.